© Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten
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Bezügeanpassungen 2012 bis 2014
WeiterlesenVorgehensweise in den noch offenen Verfahren
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Identifikationsnummer und Auszahlung des Kindergeldes ab 2016
WeiterlesenAb dem 01.01.2016 ist die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) des Kindergeldberechtigten und des Kindes zwingende Anspruchsvoraussetzung für den Kindergeldbezug.
Dies hat zur Folge, dass bei Kindergeldanträgen ab dem 01.01.2016 die IdNr anzugeben und (bei Erstanträgen bezüglich der Kinder) nachzuweisen ist.
Für Bestandsfälle gilt, dass die Berechtigten die IdNr der Kinder der Familienkasse schriftlich (Kopie, FAX) mitteilen…
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Altersdiskriminierung durch das Besoldungsdienstalter
WeiterlesenDie Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.2014 zu diesem Thema sind auf das rheinland-pfälzische Recht nicht übertragbar. Es stellen sich insbesondere weitere Fragen zu § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und zum unionsrechtlichen Haftungsanspruch.
Aufgrund der bestehenden Besonderheiten in Rheinland-Pfalz wird der Ausgang der landesspezifischen Verfahren abgewartet und dadurch die notwendige Rechtsklarheit und…
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Bezügeanpassung 01.03.2015
WeiterlesenDie Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz erhöhen sich rückwirkend zum 01.03.2015. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2015/2016.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info.
Die Bezügeanpassung gilt vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den…
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Mehr Geld ab August
WeiterlesenPressemitteilung des Finanzministeriums vom 23.07.2015
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Hinweis für die Bezieher von Kindergeld zur Erhöhung des Kindergeldes 2015 und 2016
WeiterlesenAb Januar 2015 erhöht sich das Kindergeld um 4 Euro von bisher 184 auf 188 Euro für erste und zweite Kinder, für dritte Kinder von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat.
Ab Januar 2016 wird das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht und beträgt dann jeweils 190 Euro für erste und zweite Kinder, für dritte Kinder jeweils 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro pro Monat.Nachdem der…
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Neue Altersgrenzen im Bereich der Versorgung
WeiterlesenMit dem Neunten Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 15.06.2015 – GVBl. S. 90 ff. hat der rheinland-pfälzische Gesetzgeber mit Wirkung vom 25.06.2015 unter anderem die Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte neu geregelt.
Die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter wird vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben; dies gilt auch für Professorinnen und Professoren unter… - | LfF
Versorgungsauskunftsprogramm rechnet ab sofort mit den neuen Altersgrenzen
WeiterlesenMit dem Neunten Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 15.06.2015 – GVBl. S. 90 ff. hat der rheinland-pfälzische Gesetzgeber mit Wirkung vom 25.06.2015 unter anderem die Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte neugeregelt.
Die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter wird vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben; dies gilt auch für Professorinnen und Professoren unter… - | LfF
Beamtenbezüge sollen steigen
WeiterlesenDer Ministerrat hat am 23.06.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter, der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger an die Angestellten-Tarifgehälter rückwirkend zum 1. März 2015 regelt. Der Gesetzentwurf könnte noch im Juli im Landtag beraten werden. Nach dem Beschluss des Ministerrates können bereits im August Abschlagszahlungen…
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Tariferhöhung zum 01.03.2015
WeiterlesenFür Beschäftigte, deren Vertragsverhältnis den Bestimmungen des TV-L unterliegt, ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü, 13Ü und 15Ü) werden im Tarifgebiet West wie folgt erhöht:- ab 01. März 2015 um 2,10 v. H..
Auszubildende,…