Bezügeanpassung zum 01.04.2026, 01.07.2026, 01.03.2027 sowie 01.01.2028 Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz sollen ab dem 01.04.2026, 01.07.2026, 01.03.2027 sowie 01.01.2028 angepasst werden. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028. Es erfolgt zunächst eine Gewährung von Vorgriffszahlungen mit dem Vorbehalt ei-ner späteren gesetzlichen Umsetzung. Haben Sie Fragen zur Bezügeanpassung? Ihre Antworten finden Sie hier. |