Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz erhöhen sich rückwirkend zum 01.03.2015. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2015/2016.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info.
Die Bezügeanpassung gilt vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag.
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