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Hinweis für die Bezieher von Kindergeld zur Erhöhung des Kindergeldes 2015 und 2016

Ab Januar 2015 erhöht sich das Kindergeld um 4 Euro von bisher 184 auf 188 Euro für erste und zweite Kinder, für dritte Kinder von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat.
Ab Januar 2016 wird das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht und beträgt dann jeweils 190 Euro für erste und zweite Kinder, für dritte Kinder jeweils 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro pro Monat.

Nachdem der Bundesrat der Erhöhung des Kindergeldes am 10. Juli 2015 zugestimmt hat, soll das Kindergeld von der Landesfamilienkasse bei dem Landesamt für Finanzen in der neuen Höhe zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden. Vorgesehen ist die laufende Zahlung des erhöhten Kindergeldes mit der Auszahlung der Löhne, Gehälter und Versorgungsbezüge zum 31.08.2015. Die Nachzahlung des höheren Kindergeldes für zurückliegende Monate, in denen ein Kindergeldanspruch bestand, wird voraussichtlich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erfolgen. In Einzelfällen kann die endgültige Abwicklung, abhängig von Besonderheiten des einzelnen Kindergeldfalles, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Das Kindergeld erhöht sich für jedes Kind automatisch. Wer einen Kindergeldanspruch hat, erhält das höhere laufende Kindergeld und den Nachzahlungsbetrag für zurückliegende Monate, ohne dass hierfür ein besonderer Antrag gestellt werden muss.

 

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