Versorgungsauskunft
Sie haben hier die Möglichkeit, unser Versorgungsauskunftsprogramm aufzurufen, mit dem Sie Ihren bisher erreichten oder den zukünftigen Ruhegehaltssatz einschließlich Ruhegehalt berechnen können. Die Berechnung erfolgt nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz in der Fassung vom 15.06.2015.
Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.
Hinweise zur Anwendung
Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, ist es hilfreich, wenn Sie sich zunächst die entsprechenden Informationsvideos anschauen und anschließend die Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, z.B. Vordienstzeitentscheidungen, Zeiten einer Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung, Wehrdienstzeiten.
Hilfe zur Versorgungsauskunft:
- Hinweise zum Versorgungsauskunftsprogramm
- Bedienungsanleitung zur Benutzung des Versorgungsauskunftsprogramm
- Landesbeamtengesetz (LBG)
- Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG)
- Dienstzeiten - Schlüsselkatalog
- Merkblatt Versorgung
- Merkblatt Versorgungsabschläge
- Abschmelzung der Studienzeiten
- Beispiel für die fiktive Berechnung eines Ruhegehalt
- Beispiele für die Nutzung des Berechnungsprogramms
- Erfassungsbogen "Beruflicher Werdegang"
- Kurzfassung zu der Anhebung der Altersgrenzen
- Häufig gestellte Fragen zur Versorgungsauskunft
- Häufig gestellte Fragen zu den neuen Altersgrenzen
- Steuerklassenrechner