© Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten
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Bezügeanpassung 01.01. und 01.07.2019
WeiterlesenDie Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz werden ab dem 01.01.2019 und 01.07.2019 angepasst. Grundlage hierfür ist das vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021. Das Ministerium der Finanzen hat eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese finden Sie…
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Erhöhung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2019 - 2021
WeiterlesenDas Ministerium der Finanzen hat eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese finden Sie hier.
Hinweise zum weiteren Verfahren beim Landesamt für Finanzen
Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat Juli 2019 (rückwirkend ab dem 1. Januar 2019). Die Vorgriffszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung. Neue Informationen werden wir unverzüglich auf dieser Homepage…
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Informationen zur Tarifanpassung 2019
WeiterlesenDie Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 2. März 2019 in den Verhandlungen über die Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten geeinigt.
Dabei erhöhen sich die Tabellenentgelte wie folgt:
zum 1. Januar 2019 um ein im Gesamtvolumen von 3,2 Prozent.
Darin enthalten sind- die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent
und - für die übrigen…
- die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent
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Gesetzentwurf: Erhöhung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2019 - 2021
WeiterlesenPressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 10.04.2019
Der Ministerrat hat gestern einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums im Grundsatz
gebilligt, mit dem die Bezüge (Besoldung und Versorgung) für die Jahre 2019, 2020 und 2021
erhöht werden sollen. Einerseits überträgt das Land das Tarifergebnis für die Beschäftigten der
Länder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten,
Richterinnen… - | LfF
Servicezeiten der Beihilfe-Informationsstelle
WeiterlesenSie erreichen uns telefonisch montags und donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Dienstags, mittwochs und freitags erreichen Sie uns zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr.
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Servicezeiten der Beihilfe-Informationsstelle
WeiterlesenSie erreichen uns telefonisch montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
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Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2019
WeiterlesenNeufassung der Regelung über die Beihilfefähigkeit von Arznei- und Verbandmitteln sowie Medizinprodukten
Mit der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung (BVO) vom 26. Juli 2018 (GVBl. S. 199) hat das Ministerium der Finanzen u.a. die Regelung über die Beihilfefähigkeit von Arznei- und Verbandmitteln sowie Medizinprodukten (§ 21 BVO) neugefasst. Die Neufassung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt somit für… - | LfF
Zuständigkeitswechsel für Dienstunfallfürsorge-Angelegenheiten zum 01.01.2019
WeiterlesenZum 01.01.2019 ändert sich die Zuständigkeit für Dienstunfallfürsorge-Angelegenheiten
der Beamtinnen und Beamten der Finanzverwaltung sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes.
Bisher ist das Landesamt für Finanzen für die Bearbeitung dieser Dienstunfallfürsorge-Angelegenheiten zuständig.
Ab dem Stichtag 01.01.2019 geht die Zuständigkeit auf die
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
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Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz zum 01.10.2018
WeiterlesenZum 01.10.2018 wurde die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Überführung der Vorgriffsregelungen (Rundschreiben vom 22.11.2016, MinBl. S. 280) zu den am 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes in materielles Recht (Inkrafttreten mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.2017);
- Erhöhung der beihilfefähigen…
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Abgabe der Familienkasse
WeiterlesenSeit dem 01.10.2018 erfolgt die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten durch die regionalen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Bitte reichen Sie entsprechende Anträge, Anfragen oder Nachweise bei der nunmehr für Sie zuständigen regionalen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein.
Umfassende Informationen zu Zuständigkeiten, Auszahlungsterminen und Antragsvordrucken erhalten Sie im Internet unter…