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Gesetzentwurf: Erhöhung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2019 - 2021

Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 10.04.2019

Der Ministerrat hat gestern einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums im Grundsatz
gebilligt, mit dem die Bezüge (Besoldung und Versorgung) für die Jahre 2019, 2020 und 2021
erhöht werden sollen. Einerseits überträgt das Land das Tarifergebnis für die Beschäftigten der
Länder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten,
Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Andererseits werden mit dem Gesetzentwurf die bereits 2018 im Kabinett beschlossenen
Zusatzanpassungen umgesetzt. Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Erhöhungen vor:

. 3,20 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2019,
. 2,00 Prozent zum 1. Juli 2019,
. 3,20 Prozent zum 1. Januar 2020,
. 2,00 Prozent zum 1. Juli 2020 sowie
. 1,40 Prozent zum 1. Januar 2021

Das Ministerium der Finanzen hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben. Die
Pressemitteilung finden Sie hier.

Hinweise zum weiteren Verfahren beim Landesamt für Finanzen

Auf der Grundlage des Gesetzentwurfes werden wir die Erhöhung der Bezügebestandteile
technisch vorbereiten.

Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat
Juli 2019 (rückwirkend ab dem 1. Januar 2019).

Die Vorgriffszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung.

Neue Informationen werden wir unverzüglich auf dieser Homepage veröffentlichen.

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