© Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten
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Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
WeiterlesenDen anspruchsberechtigten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes Rheinland-Pfalz wird mit den Bezügen für Januar 2023 eine Energiepreispauschale ausgezahlt.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale steht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
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Entgeltanpassung ab 01.12.2022 für Tarifbeschäftigte des Landes RP
WeiterlesenGemäß der Tarifeinigung vom 29.11.2021 werden die Tarifentgelte für die Beschäftigten der Länder ab dem 01.12.2022 wie folgt angepasst:
- Die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden um 2,8 % erhöht.
- Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und dem TVA-L-Forst sowie der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden um einen Festbetrag von 50,00 Euro erhöht.
- Die…
- | LfF
Bezügeanpassung 01.12.2022
WeiterlesenDie Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz werden ab dem 01.12.2022 angepasst. Grundlage hierfür ist das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info.
Haben Sie Fragen zur Bezügeanpassung? Ihre Antworten finden Sie hier.
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Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
WeiterlesenMit Rundschreiben vom 26.09.2022 hat das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Anlehnung an die politische Zielrichtung des Bundesgesetzgebers sein Einverständnis erklärt, dass ab dem 01.01.2022 ein pauschaler Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (in Anlehnung an § 1a Abs. 1a und § 19 BetrAVG) gezahlt werden kann. Ausgenommen sind Beschäftigte, bei denen sich keine Sozialversicherungsersparnis ergibt, z.B. mangels…
- | IPEMA-Portal
Ihr Beitrag die Umwelt zu schützen und Ressourcen zu schonen – helfen Sie mit –
WeiterlesenDer verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen schützt das Klima und Sie können Ihren Teil dazu beitragen. Jeder noch so kleine Beitrag zählt.
Mit einem „Klick" können Sie sich dafür entscheiden den digitalen Posteingang des IPEMA®-Portals zu nutzen und ab sofort z. B. Ihre Bezügemitteilungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsmeldungen zeitnah via IPEMA®-Portal zu erhalten.
Dazu müssen Sie lediglich die entsprechenden…
- | LfF
Voranfragen zur Beihilfefähigkeit von Zahnbehandlungen (Heil- und Kostenpläne)
WeiterlesenAufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung bedürfen keiner vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit. Die Beantwortung eingehender Anfragen wird daher bis auf weiteres eingestellt. Entsprechende beihilferechtliche Informationen finden Sie in den Fachlichen Themen zur Beihilfe unter dem Stichwort „Zahnbehandlung“. Anfragen für kieferorthopädische Behandlungen sind hiervon nicht betroffen.
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Energiepreispauschale
WeiterlesenMit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl Teil I S. 749 ff.) hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale im Kalenderjahr 2022 verpflichtet.
Wer erhält die Energiepreispauschale und wann wird sie ausgezahlt?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aktive Beamtinnen und Beamte erhalten voraussichtlich mit der Entgelt- bzw. Bezügezahlung am 30.09.2022 eine Energiepreispauschale…
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Anfragen zum Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen
WeiterlesenAufgrund eines aktuell zu verzeichnenden hohen Eingangs von Beihilfeanträgen bitten wir Sie zugunsten einer schnelleren Bearbeitung von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anträge abzusehen. Den täglich aktualisierten Bearbeitungsstand können Sie auf der Internetseite des Landesamts für Finanzen unter https://www.lff-rlp.de/service/bearbeitungsstand-beihilfeantraege einsehen oder sich telefonisch über die Bandansage der…
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Aktuelle Informationen zum 9-Euro-Ticket im Zusammenhang mit Dienstreisen
WeiterlesenDie Bundesregierung hat angesichts stark gestiegener Energiepreise ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen, welches u. a. die Einführung des sog. „9-Euro-Ticket“ vorsieht. Mit dem 9-Euro-Ticket wird die Möglichkeit geschaffen, ab dem 01.06.2022 für drei Monate bis einschließlich 31.08.2022, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bundesweit für einen Betrag von 9,00 € je Monat zu nutzen.
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Anpassungen Mindestversorgung und Mindesthöchstgrenzen - LBVAnpG 2022
WeiterlesenMit Artikel 4 des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) wurden die Berechnungsgrößen zur Ermittlung der amtsunabhängigen Mindestversorgung, des Mindestunfallruhegehaltes sowie der Mindesthöchstgrenzen im Rahmen einer Anrechnung von Einkommen auf die Versorgungsbezüge rückwirkend zum 01.01.2022 angepasst.
Haben Sie Fragen hierzu? Nähere Informationen finden Sie hier.