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Mietenstufenabhängiger Aufstockungsbetrag

Mit Wirkung ab 01.01.2022 wurde eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrages geschaffen (Anlage 7 zum Landesbesoldungsgesetz).

Nähere Informationen finden Sie hier.

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