© Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten
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Neue Beihilfenverordnung
WeiterlesenDie neue Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 22. Juni 2011 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht (GVBl. Nr. 11, S. 199).
Die Rechtsverordnung sowie ein Merkblatt zur neuen BVO können Sie über die Internetseiten des Ministeriums der Finanzen aufrufen.
Hier gehts zur neuen BVO/Merkblatt - | LfF
Hinweise zum neuen Beihilfeverfahren
WeiterlesenProduktionsbetrieb des Projektes RHESCABA am 01.06.2011 begonnen
Am 01.06.2011 startete der Produktionsbetrieb des Projektes „Rheinland-Pfälzisches Scannverfahren zur Beihilfeabrechnung“, kurz RHESCABA, in der Beihilfestelle der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV) der Oberfinanzdirektion Koblenz. Kernpunkt ist das „Scannen“ und Erkennen“ mit einem elektronischen und papierlosen Ablauf der Belegbearbeitung.
Bisher…
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Tariferhöhung für die Beschäftigten der Länder
WeiterlesenDie Tarifvertragsparteien haben am 10.03.2011 einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder erzielt. Für Beschäftigte, deren Vertragsverhältnis den Bestimmungen des TV-L unterliegt, ergeben sich voraussichtlich folgende wesentliche Änderungen:
Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen…
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Hinweis zur Lohnsteuerbescheinigung 2010
WeiterlesenIn den Fällen, in denen der freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Selbstzahler), sind auf der Lohnsteuerbescheinigung unter den Ziffern 25 und 26 keine Eintragungen vorzunehmen.
Unter diesen beiden Ziffern 25 und 26 wurden von der ZBV irrtümlich dennoch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010 die Arbeitnehmerbeiträge bescheinigt, obwohl diese ja…
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Versendung der Lohnsteuerbescheinigungen
WeiterlesenDie ZBV erstellt und versendet auch für das Jahr 2010 Lohnsteuerbescheinigungen. Zur Zeit erfolgt eine Umstellung des Abrechnungssystems. Daher wird der bereits begonnene Versand der Lohnsteuerbescheinigungen bis spätestens zum Ende der 9. KW abgeschlossen sein.
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Stellenausschreibungen
WeiterlesenWir suchen für unser Team:
Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes.
Nähere Informationen finden Sie hier...
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Übergang von Lohnsteuerkarten auf elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren
WeiterlesenFür das Jahr 2011 wird es keine neue Lohnsteuerkarte mehr geben.
Bis Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren vollständig durch ein neues, papierloses Verfahren mit elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ersetzt werden.
Zukünftig wird auch die ZBV - wie andere Arbeitgeber - anhand der Steueridentifikationsnummer und des Geburtsdatums die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten auf…
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IPEMA® Produktionsbetrieb weitet sich aus
WeiterlesenEs gibt wieder Neues zum aktuellen Stand des Projektes IPEMA® zu berichten: Am 11.10.2010 hat das Release 2 den Echtbetrieb aufgenommen.
Inhaltlich bedeutet Release 2, dass für alle Beamtinnen und Beamten aus dem Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Koblenz (ca. 6.600 Personen) ab diesem Tage sowohl die Personalverwaltung als auch die Bezügeabrechnung inkl. der dazugehörigen Kindergeldfestsetzung und -auszahlung in einem…
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Neue Aufgaben für die ZBV - das Team des Dezernates ZBV 15 stellt sich vor -
WeiterlesenDie Bearbeitung von Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskostenangelegenheiten ist Neuland für die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle der Oberfinanzdirektion Koblenz (ZBV). Diese Bereiche wurden ab 01.04.2009 von der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD) übernommen. Seit diesem Zeitpunkt bearbeitet die ZBV Anträge auf Reisekostenerstattung für Angehörige der OFD, der ZBV, der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz…
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Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung
WeiterlesenÖffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der Versicherungspflicht unterliegen.