Aufgrund des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2009/2010 wurden die Bezüge der Besoldungsempfänger/-innen ab 01.03.2010 um 1,2 v. H. erhöht.
Die vorgenannten Erhöhungen gelten für die Versorgungsempfänger/-innen hinsichtlich der dynamischen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bzw. dem Familienzuschlag entsprechend, wobei durch die Erhöhung zum 01.03.2010 der siebte Anpassungsfaktor (0,96208) zur Anwendung kommt.