Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz wurden rückwirkend ab dem 01.01.2017 angepasst. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018. Die Bezügeanpassung gilt vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info.
Haben Sie Fragen zur Bezügeanpassung? Ihre Antworten finden Sie hier.
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