Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich ab dem 01.01.2017 hinsichtlich der Höhe meiner Bezüge?

Die Bezüge der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W wurden ab dem 01.01.2017 angepasst. Alle von der Bezügeanpassung betroffenen Bezügebestandteile wurden bzw. werden um 2,0 v.H. erhöht. Die Grundgehaltssätze werden mindestens um 75,00 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung) erhöht.

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.

Was bedeutet Mindestbetrag i.H.v. 75,00 Euro?

Die Grundgehaltssätze werden zum 01.01.2017 mindestens um 75,00 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung) erhöht.

Andere dynamische Bezügebestandteile (wie z.B. die Allgemeine Zulage oder eine Amtszulage) werden zum 01.01.2017 um 2,0 v.H. erhöht – unabhängig davon, ob das Grundgehalt um 2,0 v.H. oder 75,00 Euro erhöht wird.

Beispiel:

Das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A10 (Stufe 6) beträgt in 12/2016
2.402,92 Euro. Die Grundgehaltssätze werden zum 01.01.2017 um 2,0 v.H. angehoben, mindestens jedoch um 75,00 Euro.
2.402,92 Euro – davon 2,0 v.H. = 48,06 Euro
Der Mindestbetrag i.H.v. 75,00 Euro wird unterschritten. Dies hat zur Folge, dass das Grundgehalt um 75,00 Euro erhöht wird:
2.402,92 Euro + 75,00 Euro = 2.477,92 Euro
Ergebnis: Ab dem 01.01.2017 wird ein Grundgehalt i.H.v. 2.477,92 Euro gewährt.

Gilt die Erhöhung der Bezüge für alle Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger?

Die Bezügeanpassung betrifft sämtliche Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W.

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.

Ich bin Anwärter. Welche Änderungen gibt es bei meiner Besoldung?

Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab dem 01.01.2017 eine Erhöhung des Grundbetrages um 35,00 Euro.

Obwohl die Bezüge ab dem 01.01.2017 angepasst wurden habe ich keine Bezügemitteilung erhalten. Womit hängt das zusammen?

Bezügemitteilungen werden nur erstellt, wenn sich Änderungen im Gesamtbrutto ergeben.

Beispielsweise kommt es bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge zu keinen Änderungen in Ihrem Gesamtbrutto. Eine Bezügemitteilung wird in solchen Fällen nicht erstellt.

Nicht alle Bezügebestandteile wurden ab dem 01.01.2017 angepasst. Womit hängt das zusammen?

Die Berechnung der Bezüge erfolgt zu einem großen Teil maschinell durch das rheinland-pfälzische Abrechnungssystem (z.B. Grundgehälter und Familienzuschläge). Einzelne Bezügebestandteile müssen jedoch – wie in der Vergangenheit auch – manuell durch das LfF berechnet werden. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass diese Bezügebestandteile erst zu einem späteren Zeitpunkt – rückwirkend ab dem 01.01.2017 – angepasst werden.

Hierdurch kann es zu Nach- oder Überzahlungen kommen.

Wo finde ich die ab dem 01.01.2017 gültigen Besoldungstabellen?

Die Besoldungstabellen finden Sie unter Service -> Gehaltstabellen.