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Nähere Erläuterungen zu den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (OVG) vom 16.01.2018 (Az. 2 A 11424/17; 2 A 11475/17; 2 A 11476/17)

Das OVG hat in seinen Urteilen vom 16.01.2018 entschieden, dass Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz wegen des bis zum 30.06.2013 bestehenden altersdiskriminierenden Besoldungssystems einen Anspruch auf Entschädigungszahlung haben.

Die Entschädigungszahlung beträgt innerhalb des Anspruchszeitraumes 100 Euro je Monat.

Voraussetzung ist, dass Sie durch das Besoldungssystem diskriminiert wurden und bis zum 31.07.2013 Widerspruch eingelegt haben.

Die Rechtsprechung ist auch auf die Richterinnen und Richter des Landes zu übertragen.

Informationen zur Berechnung des Anspruchs-bzw. Entschädigungszeitraumes erhalten Sie hier.