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Versorgungsänderungsgesetz 2001 verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27.09.2005 (Az.: 2 BvR 1387/02) die Verfassungsbeschwerden von drei Ruhestandsbeamten gegen das Versorgungsänderungsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. l. S. 3926) zurückgewiesen. Die Pressemitteilung und das Urteil finden Sie unter folgenden Links:
 


Damit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch die Anwendung der Anpassungsfaktoren aus § 69e Abs. 3 BeamtVG bei bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vorhandenen Versorgungsempfängern nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

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