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Verlängerung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit für Landesbeamte und Richter

Nach den bisherigen Bestimmungen konnte eine Altersteilzeit nach §§ 80e und f LBG nur dann bewilligt werden, wenn Sie vor dem 01.01.2010 beginnt. Durch das Landesgesetz zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften und zur Verlängerung der Altersteilzeit vom 07.07.2009 (GVBl 2009, S 279) wurde die Frist vom 01.01.2010 bis zum 01.01.2012 hinausgeschoben.

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