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Überprüfung der Berücksichtigung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Beihilfe

Ergebnis der Überprüfungsaktion des Kalenderjahres 2012

Das Landesamt für Finanzen hat die Angaben der Antragsteller zu den Einkünften des Ehegatten bzw. des Lebenspartners unter Anforderung entsprechender Nachweise – in der Regel des Steuerbescheides – für das Kalenderjahr 2012 überprüft. Soweit dabei festgestellt wurde, dass die Einkunftsgrenze tatsächlich überschritten war und somit falsche Angaben im Beihilfeantrag gemacht wurden, sind bei der Staatsanwaltschaft Strafanträge wegen Betrugs gestellt worden. Zudem wurden die Dienstvorgesetzten über die Pflichtverletzung informiert, die in der Folge Disziplinarverfahren eingeleitet haben.

Insgesamt haben die Strafgerichte bisher Geldstrafen und Geldbußen in Höhe von 42.500 € verhängt - so ist beispielsweise in einem Strafverfahren eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 € verhängt worden. Zusätzlich wurden Disziplinarmaßnahmen verhängt.

Die unrechtmäßig gewährte Beihilfe wurde vom Landesamt für Finanzen jeweils zurückgefordert. Insgesamt beliefen sich die Rückforderungsbeträge auf rund 300.000 €.

Das Landesamt für Finanzen wird auch zukünftig Überprüfungen vornehmen. 

Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Berücksichtigung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Beihilfe finden Sie hier.

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