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Tariferhöhung zum 01.03.2015

Für Beschäftigte, deren Vertragsverhältnis den Bestimmungen des TV-L unterliegt, ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L


Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü, 13Ü und 15Ü) werden im Tarifgebiet West wie folgt erhöht:

  • ab 01. März 2015 um 2,10 v. H..

 

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, die unter den TVA-L BBiG oder den TVA-L Pflege fallen, werden ab 01.03.2015 um einen Festbetrag von 30,00 Euro erhöht.
 
Die ab 1. Januar 2014 maßgebenden monatlichen Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 01.03.2015 um einen Festbetrag von 30,00 Euro erhöht.

 

Folgeänderung bei Entgeltbestandteilen

Die Garantiebeträge in § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L von 29,32 € bzw. 58,61 €, die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L und die Besitzstandszulagen nach § 9 TVÜ-L (Bewährungs- und Vergütungsgruppenzulagen) und § 11 TVÜ-L (kinderbezogener Anteil im Ortszuschlag) erhöhen sich am 01. März 2015 um 2,10 v. H..

Die aufgrund der Tarifeinigung erhöhten Entgelte werden im Monat Mai 2015 ausgezahlt. Die ab 01.03.2015 gültigen Entgelttabellen werden unter Service/Gehaltstabellen eingestellt.

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