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Tariferhöhung zum 01.01.2014

Für Beschäftigte, deren Vertragsverhältnis den Bestimmungen des TV-L unterliegt, ergeben sich voraussichtlich folgende wesentliche Änderungen:

Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü, 13Ü und 15Ü) werden im Tarifgebiet West wie folgt erhöht:

  • ab 01. Januar 2014 um 2,95 v. H..


Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die ab 1. Januar 2014 geltenden Entgelte der Auszubildenden, die unter den TVA-L BBiG oder den TVA-L Pflege fallen, sind in dem jeweiligen § 1 Nr. 1 Buchst. b des entsprechenden Änderungstarifvertrags Nr. 5 zum TVA-L BBiG bzw. TVA-L Pflege vom 9. März 2013 enthalten.
Die ab 1. Januar 2014 maßgebenden monatlichen Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten sind im Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder vom 9. März 2013 ausgewiesen.

Folgeänderung bei Entgeltbestandteilen
Die Garantiebeträge in § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L von 28,48 € bzw. 56,93 €, die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L und die Besitzstandszulagen nach § 9 TVÜ-L (Bewährungs- und Vergütungsgruppenzulagen) und § 11 TVÜ-L (kinderbezogener Anteil im Ortszuschlag) erhöhen sich am 01. Januar 2014 um 2,95 v. H..


Die aufgrund der Tarifeinigung erhöhten Entgelte werden ab dem Monat Januar 2014 ausgezahlt. Die ab 01.01.2014 gültigen Entgelttabellen wurden unter Service/Gehaltstabellen eingestellt.
 

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