| LfF

Strukturreform der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung

Aufgrund § 2 des Landesgesetzes zur Errichtung von Landesoberbehörden wird die Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD) zum 01.09.2014 aufgelöst. Aus der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV), die bisher eine Abteilung der OFD war, wird dann ein eigenständiges Landesamt für Finanzen (LfF). Die Aufgaben und Befugnisse der ZBV gehen in vollem Umfang auf das LfF über,so dass sich für Sie als Kunde nichts ändert.

Des Weiteren wird im Rahmen der Gründung des LfF auch das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg aufgelöst und in das LfF integriert. Das Amt für Wiedergutmachung ist zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) und für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus.

Mit der Gründung des LfF sind verschiedene organisatorische Änderungen verbunden, welche im Folgenden aufgezählt werden:

  • E-Mail:
    Die Endung der E-Mailadressen wird sich von „@zbv-ko.fin-rlp.de“ ändern in „@lff.fin-rlp.de“. Die alten E-Mailadressen werden trotz der Änderung noch für einen Übergangszeitraum erreichbar sein.
  • Internet:
    Bedingt durch die Namensänerung wird sich die Adresse der Homepage von www.zbv-rlp.de zu www.lff-rlp.de ändern. Die alte Internetadresse wird trotz der Änderung noch für einen Übergangszeitraum erreichbar sein.
  • Adresse / Postfächer:
    In der Adresse wird sich ab dem 01.09.2014 die Bezeichnung Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstele ändern in Landesamt für Finanzen. Die weiteren Adressangaben bleiben unverändert.

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