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Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Länder

Beschäftigte, die aus dem Geltungsbereich des BAT in den TV-L übergeleitet wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen Strukturausgleich erhalten.
Der Strukturausgleich ist je nach Fallgestaltung ab 01.11.2008 oder später, zeitlich befristet oder auf Dauer zu zahlen.
Die Feststellung über Anspruch und Höhe des Strukturausgleichs kann jedoch erst mit der Festsetzung der Bezüge für den Monat November 2008 getroffen werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir vor diesem Zeitpunkt im Einzelfall keine Aussagen treffen können.
 
Zur Anlage 3 TVÜ-Länder
 

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