Mit der kommenden Bezügeabrechnung wird die Darstellung des Entgeltnachweises modifiziert. Dies ist u.a. wegen der Umsetzung der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung erforderlich geworden.
Es werden nun viele Angaben zusätzlich ausgewiesen, insbesondere im Eingangsblock „Persönliche und organisatorische Daten“ (z.B. Steuer-Identifikationsnummer, Steuer- und Sozialversicherungstage u.v.m.)
Darüber hinaus werden die Bezügebestandteile zukünftig in „laufende“ und „einmalige“ Zahlungen unterschieden. Außerdem erfolgt eine Kennzeichnung zur Steuerpflicht und ggf. zur Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht.
Ziel des neuen Entgeltnachweises ist, eine bessere Nachvollziehbarkeit durch Vermeidung von Abkürzungen und das Anfügen von Änderungsblöcken bei Rückrechnungen (keine separaten Abrechnungen mehr) zu erreichen.
Muster-Entgeltnachweise finden Sie „hier“.