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Jahressonderzahlung 2019 Absenkung der Bemessungssätze

Im Rahmen der Tarifeinigung vom 02. März 2019 wurde entschieden, dass die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren wird.

Nähere Infos zu den aktuellen Bemessungssätzen der Jahressonderzahlung finden Sie unter dem Fachbeitrag „Jahressonderzahlung“.

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