Informationen zur Steuer - Identifikationsnummer ab 2009

Die bisherige Steuernummer wird durch eine steuerliche Identifikationsnummer ersetzt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat, mit Unterstützung der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, für alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, eine persönliche steuerliche Identifikationsnummer gebildet.
 
Die steuerliche Identifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern, aus denen persönliche Daten des jeweiligen Bürgers nicht erkennbar sind. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 139 a und 193 b der Abgabenordnung (AO). Die steuerlichen Identifikationsnummern werden derzeit vom BZSt jedem Bürger schriftlich per Brief mitgeteilt. Die Lohnsteuerkarten 2009 sollen bereits mit dem Aufdruck der steuerliche Identifikationsnummer versehen sein.
Die Lohnsteuerkarte 2009 ist, wie bisher der OFD Koblenz -ZBV- vorzulegen.
 
Weitere Informationen zur neuen steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern

 

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