Mit dem Jahressteuergesetz 2007 und durch Änderung der Sozialversicherungsentgelt-Verordnung (SvEV) wurde die Berechnung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteils der Arbeitgeberumlage zur Zusatzversorgung zum 01.01.2008 neu geregelt.
Das Jahressteuergesetz 2007 wurde im Abrechnungsmonat September 2008 rückwirkend zum 01.01.2008 umgesetzt.
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