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Information für Beschäftigte, die am 01.11.2006 nach dem TVÜ-Länder in den TV-L übergeleitet wurden

Mit dem Änderungsvertrag Nr. 2 zum TVÜ-L vom 01.03.2009 haben sich für die übergeleiteten Beschäftigten neue tarifvertragliche Möglichkeiten (antragsabhängig) zu folgenden Themen ergeben:

  • Bewährungsaufstieg (§ 8 TVÜ-L)
  • Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-L)
  • Fortführung einer vorübergehend übertragenen
    höherwertigen Tätigkeit (§ 10 TVÜ-L)
  • Besitzstandszulage für kinderbezogene
    Entgeltbestandteile (§ 11 TVÜ-L)

Weitere Informationen erhalten Sie hier.  

Haben Sie Fragen zu einem möglichen Bewährungsaufstiegs unter gleichzeitigem Wegfall der Zahlung eines Strukturausgleichs , wenden Sie sich bitte über Ihre Personaldienststelle an uns.

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