Mit dem Änderungsvertrag Nr. 2 zum TVÜ-L vom 01.03.2009 haben sich für die übergeleiteten Beschäftigten neue tarifvertragliche Möglichkeiten (antragsabhängig) zu folgenden Themen ergeben:
- Bewährungsaufstieg (§ 8 TVÜ-L)
- Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-L)
- Fortführung einer vorübergehend übertragenen
höherwertigen Tätigkeit (§ 10 TVÜ-L) - Besitzstandszulage für kinderbezogene
Entgeltbestandteile (§ 11 TVÜ-L)
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Haben Sie Fragen zu einem möglichen Bewährungsaufstiegs unter gleichzeitigem Wegfall der Zahlung eines Strukturausgleichs , wenden Sie sich bitte über Ihre Personaldienststelle an uns.