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Hinweise zum neuen Beihilfeverfahren

Produktionsbetrieb des Projektes RHESCABA am 01.06.2011 begonnen

Am 01.06.2011 startete der Produktionsbetrieb des Projektes „Rheinland-Pfälzisches Scannverfahren zur Beihilfeabrechnung“, kurz RHESCABA, in der Beihilfestelle der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV) der Oberfinanzdirektion Koblenz. Kernpunkt ist das „Scannen“ und Erkennen“ mit einem elektronischen und papierlosen Ablauf der Belegbearbeitung.  

 

Bisher hoher Erfassungsaufwand

Rund 430.000 Beihilfeanträge im vergangenen Kalenderjahr mit durchschnittlich 10 Belegen pro Antrag. Dies entspricht 4,3 Millionen zu verarbeitender Rezepte und Rechnungen.

An diesen Zahlen ist erkennbar, dass die Beihilfebearbeitung bisher mit einem sehr hohen Erfassungsaufwand verbunden war. Denn neben der beihilfeberechtigten Person mussten Belegdatum, Belegbetrag und die Aufwandsklassifizierung (z.B. Rezept, ambulante Behandlung, Zahnbehandlung etc.) per Hand vom Bearbeiter im Beihilfeabrechnungsprogramm BABSY erfasst werden.

Mit dem neuen IT-Verfahren RHESCABA gehört dieses manuelle Erfassen der Vergangenheit an.

 

Neue Arbeitsabläufe

Der neue Arbeitsprozess gliedert sich in folgende Teilbereiche:

  • Posteingang und Arbeitsvorbereitung
    Zentrale Eingang und Vorbereitung des Belegguts
  • Scannen
    Digitalisieren der Antragsunterlagen, Rechnungen, Rezepte
  • Erkennnen
    Klassifizieren der Belege und Extrahieren von relevanten Datenfelder in das Beihilfeabrechnungsprogramm BABSY sowie die Zuordnung zum Antragssteller
  • Bearbeiten
    Prüfen der Belege nach den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen in BABSY (hierbei wird der gescannte Beleg automatisch auf einem zweiten Bildschirm angezeigt), Erstellen und Freigabe des Beihilfebescheides
  • Ausgeben
    Zentraler Druck und Versand des Bescheides durch das Rechenzentrum, Anweisung der Erstattung

Da die Bearbeitung ausschließlich anhand der digitalisierten Daten erfolgt, ist aus technischen und organisatorischen Gründen eine Rücksendung der eingereichten Belege nicht mehr möglich. Bitte reichen Sie daher künftig keine Originalbelege mehr ein. Für die Beantragung der Beihilfe reicht die Vorlage von Duplikaten, Kopien oder Zweitschriften aus. Damit übernimmt die Beihilfestelle der ZBV eine Verfahrensweise, die in anderen Ländern und bei privaten Krankenversicherungen bereits seit langer Zeit Praxis ist. 

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

 

Das Projekt RHESCABA stellt den rheinland-pfälzischen Teil einer Dreiländerkooperation dar. Die Länder NRW, Hessen und RLP suchten 2008 gleichzeitig ein neues Verfahren, das die Beihilfeanträge und die zugehörigen Belege digitalisiert und die Daten der Belege ausliest (extrahiert). Daher wurde der Beschluss gefasst, eine solches „Inputmanagement“ gemeinsam zu erarbeiten und zu beschaffen, um Synergieeffekte, wie reduzierte Entwicklungsaufwände und niedrigere Wartungs- und Pflegekosten zu erzielen.  

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