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Grenzbetrag für das Kindergeld ab 01. Januar 2010 erhöht

Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen - Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung - vom 16.07.2009 ist auch das Einkommensteuergesetz in einem für den Familienleistungsausgleich wichtigen Punkt geändert worden.
 
Ab dem 01.01.2010 wird der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge (§ 32 Abs.4 S.2 EStG) von 7.680 Euro auf 8.004 Euro erhöht.

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