| Rechtsprechung

Gewährleistungszusage für Lehrer rechtens

Die Vertragsvereinbarung, wonach die zunächst im Angestelltenverhältnis tätigen Lehrer für die ihnen zugesagte Gewährleistung eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen haben, ist nach den rechtskräftigen Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz wie auch des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz rechtsfehlerfrei. In allen Instanzen wurde übereinstimmend klargestellt, dass sich diese Vereinbarung deutlich von der vom Bundesverwaltungsgericht gerügten niedersächsischen Regelung unterscheidet.

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