Finanzminister Carsten Kühl begrüßt die Entscheidung des EuGH zur Beamtenbesoldung. „Dies bestätigt, dass der rheinland-pfälzische Weg der frühzeitigen Umstellung auf ein Erfahrungszeitenmodell zum 1. Juli 2013 genau der richtige war“, so der Minister.
Der EuGH hat am 19. Juni 2014 entschieden, dass die sogenannte betragsmäßige Überleitung der Bestandsbeamtinnen und -beamten von einem Bezahlsystem auf Basis des Besoldungsdienstalters in ein Bezahlsystem auf Basis der beruflichen Erfahrung den europarechtlichen Vorgaben entspricht.
Dass das alte Bezahlsystem nach dem Besoldungsdienstalter durch den EuGH dagegen als altersdiskriminierend eingestuft worden ist, überrascht Kühl angesichts des Schlussantrages des Generalanwalts Bot aus dem vergangenen Jahr nicht. Der Finanzminister betonte aber auch, dass der EuGH etwaigen Haftungsansprüchen enge Grenzen gesetzt habe. So sei nach dem Urteil keinesfalls die Bezahlung aus der jeweiligen Endstufe der Grundgehaltstabelle als Rechtsfolge zu erwarten. Die europäischen Richter haben auch bestätigt, dass Ansprüche durch die Beamtinnen und Beamten im laufenden Haushaltsjahr zu erheben sind.
„Ob überhaupt Haftungsansprüche bestehen und wie diese gegebenenfalls aussehen, ist nunmehr von den nationalen Gerichten zu entscheiden. Es bleibt auch nach der Entscheidung des EuGH zwingend der nationale Instanzenzug abzuwarten. Restrisiken für den Bund und das Land sind daher nicht auszuschließen,“ fasste Carsten Kühl die weiteren Konsequenzen der gerichtlichen Entscheidung zusammen.
[Quellenangabe: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (www.fm.rlp.de) vom 20.06.2014]