Aufgrund technischer Probleme wird der Arbeitgeberabruf der ELStAM bundesweit vorerst nicht möglich sein.
Bis dahin bleibt es überwiegend bei der bisherigen Verfahrensweise.
- Maßgeblich sind die Eintragungen auf der Papier-Lohnsteuerkarte 2010 (Steuerklasse, Freibeträge usw.) bzw. die vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung (z. B. für Berufsanfänger 2011).
- Die Lohnsteuerkarte hält der Arbeitgeber weiterhin vor und kann diese bei Bedarf (Ende des Beschäftigungsverhältnisses) an den Arbeitnehmer aushändigen bzw. versenden.
- Freibeträge müssen zum Start des elektronischen Verfahrens neu beantragt werden, damit diese auch im elektronischen Verfahren später vom Arbeitgeber abgerufen und berücksichtigt werden können. Dies ist erst zum Starttermin erforderlich, so dass Sie hierfür derzeit nicht tätig werden müssen.
- Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale und Freibeträge sind beim Finanzamt zu beantragen und eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" dem Arbeitgeber vorzulegen. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass dem Finanzamt die Lohnsteuerkarte vorgelegt wird.
- Alternativ können Sie dem Arbeitgeber die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale mitteilen anhand des Informationsschreibens Ihres Finanzamtes über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten in der ELStAM-Datenbank, wenn dies die zutreffenden Daten enthält.
- Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland ( Beschränkt Steuerpflichtige ) erhalten weiterhin ab dem 01.01.2012 beim Betriebstättenfinanzamt Koblenz eine gesonderte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug.
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