Der Tarifabschluss der Länder vom 09.03.2013:

Die Einigung umfasst folgende Eckpunkte:

  • Beschäftigte erhalten 2,65 % mehr Entgelt ab 01.01.2013 und 2,95 % ab 01.01.2014 bei einer Laufzeit des Tarifabschlusses bis 31.12.2014. Der Urlaubsanspruch beträgt ohne Staffelung durchgängig 30 Kalendertage
  • Auszubildende erhalten ab 01.01.2013 einen Betrag von 50 € mehr Ausbildungsentgelt, nehmen ab 01.01.2014 an der prozentualen Erhöhung von 2,95 % teil und erhalten zusätzlich eine Übernahmegarantie für 12 Monate bei dienstlichem bzw. betrieblichen Bedarf, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Der Urlaubsanspruch beträgt sowohl im TV-L BBiG und dem TV-L Pflege 27 Kalendertage.

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