Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung erhöhen sich die Bezüge der nachstehenden Besoldungsgruppen zum 01.01.2015:
- sämtliche Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A,
- Besoldungsgruppen R1 und R2 der Besoldungsordnung R,
- Besoldungsgruppe C1 bis C3 der Besoldungsordnung C,
- Besoldungsgruppe W1 und W2 der Besoldungsordnung W.
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