Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018 (LBVAnpG 2017/2018) ist am 07.07.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden.
Der Vorbehaltsvermerk ("Die Anpassung der Bezüge ab dem 01.01.2017 steht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung") wird ab September 2017 auf dem Entgeltnachweis nicht mehr angedruckt.
|
LfF