Ab 01.06.2012 wird ein neu gestalteter Beihilfebescheid zum Einsatz kommen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Druck der Bescheide auch wieder im Duplexdruck-Verfahren (Druck auf Vor- und Rückseite) erfolgen. Dies spart sowohl Papier- als auch Versandkosten.
Der neue Bescheid hat insbesondere bzgl. der Bearbeitungshinweise zum eingereichten Antrag auf Beihilfe und den einzelnen eingereichten Belegen eine Änderung erfahren. Um der zukünftig weiterhin auszubauenden systembedingten Technologisierung in der Beihilfebearbeitung Rechnung zu tragen und umfangreichere Erläuterungen zur Beihilfeabrechung einzelner Belege geben zu können, wurde die Verfahrenweise für die Vergabe von Hinweisen im Beihilfebescheid geändert. Bisher konnten lediglich drei vierstellige Hinweisnummern und somit auch nur drei Hinweistexte belegbezogen im Beihilfebescheid angegeben werden.
Zukünftig erfolgt die Zuordnung von Hinweisen zu einem Beleg nicht mehr über eine vierstellige Hinweisnummer, sondern über die Grunddaten der Beleges. Grunddaten eines Beleges sind:
- Belegdatum,
- Belegbetrag
- Person, der die Aufwendungen zugerechnet wurden
z.B. Antragsteller oder Ehegatte - Art der Aufwendungen
z.B. Ambulante Behandlung oder Rezept
Durch diese neue Zuordnung ist es möglich, mehr belegbezogene Informationen im Beihilfebescheid anzugeben.
Für die beihilfeberechtigte Person entfällt im Beihilfebescheid die Suche nach den zu einem nicht oder nicht voll anerkannten Beleg gehörenden Hinweisen, da diese nunmehr unmittelbar dem Beleg zugeordnet sind.
Ein Muster zum neuen Beihilfebescheid mit weiteren Erläuterungen können Sie hier einsehen.