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Beihilfe aktuell

Zweite Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 06. Juli 2016

Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 22. Juni 2011 wurde durch die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 06. Juli 2016 – GVBl. S.290 – geändert.

Die Änderungen treten am 01.09.2016 in Kraft und gelten somit für Aufwendungen, die nach dem 31.08.2016 entstehen bzw. entstanden sind.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Regelungen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei:

  • stationären Behandlungen in Kliniken ohne Zulassungen nach § 108 SGB V (Privatkliniken) nach § § 26 BVO,
  • Fahrtkosten nach § 30 BVO


Weitere Informationen können Sie der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) entnehmen. Klicken Sie hier.
 

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