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Beamtenbezüge sollen steigen

Der Ministerrat hat am 23.06.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter, der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger an die Angestellten-Tarifgehälter rückwirkend zum 1. März 2015 regelt. Der Gesetzentwurf könnte noch im Juli im Landtag beraten werden. Nach dem Beschluss des Ministerrates können bereits im August Abschlagszahlungen geleistet werden.

Durch das Erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung vom Dezember 2011 war eine Erhöhung der Bezüge von jeweils einem Prozent bis zum Jahr 2016 vorgesehen. Bereits im vergangenen Jahr kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an, sollte das Ergebnis der Steuerschätzung Spielräume erschließen, könnte der Tarifabschluss der Beschäftigten des Landes für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden.

„Diese Anpassung der Beamtenbezüge um 2,1 Prozent, bezogen auf die Tabellenwerte 31.12.2014, sowie um weitere 2,3 Prozent in 2016 bei einem Mindestbetrag von 75 Euro kostet uns in diesem Jahr 87 Millionen und im kommenden Jahr 182,3 Millionen Euro. Ich bin froh, dass wir die große Wertschätzung für die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch durch erhöhte Bezüge deutlich machen können“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Das Landesamt für Finanzen (LfF) wird nunmehr die Auszahlung der Abschlagszahlungen für den Monat August veranlassen.

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