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Anpassungen Mindestversorgung und Mindesthöchstgrenzen - LBVAnpG 2022

Mit Artikel 4 des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) wurden die Berechnungsgrößen zur Ermittlung der amtsunabhängigen Mindestversorgung, des Mindestunfallruhegehaltes sowie der Mindesthöchstgrenzen im Rahmen einer Anrechnung von Einkommen auf die Versorgungsbezüge rückwirkend zum 01.01.2022 angepasst.

Haben Sie Fragen hierzu? Nähere Informationen finden Sie hier.

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