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Amt für Wiedergutmachung wird zum 1. September aufgelöst und in das Landesamt für Finanzen integriert

Oliver Brehm, Präsident des Landesamtes für Finanzen, begrüßt Jürgen Pauly, den Leiter des ehemaligen Amtes für Wiedergutmachung, das nun zum Landesamt für Finanzen gehört.

Das Amt für Wiedergutmachung mit Sitz in Saarburg wird formell zum 01.09.2014 aufgelöst und in das neu geschaffene Landesamt für Finanzen mit Sitz in Koblenz integriert. Durch diese Eingliederung und die dadurch gegebene Zugehörigkeit zu einer größeren Verwaltungseinheit ist es möglich, Synergieeffekte zu nutzen. Dies trägt zur Unterstützung des Verwaltungshandelns der 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes bei.

Das bisherige Amt für Wiedergutmachung behält seinen Dienstsitz in Saarburg als Außenstelle des neu gegründeten Landesamtes für Finanzen bei und die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben ebenfalls vor Ort in Saarburg erhalten. Auch für die vom Amt betreuten, heute hochbetagten Bezieher von Entschädigungsrenten ändern sich lediglich einige Kontaktdaten; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes, von denen sie z.T. schon seit Jahrzehnten betreut werden, bleiben ihnen auch weiterhin als Ansprechpartner/innen erhalten.

Das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg ist als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG). Es betreut ca. ein Drittel der gesamten Leistungsbezieher nach dem BEG, die zu mehr als 98% im außereuropäischen Ausland wohnhaft sind.

Ferner ist das Amt zuständig für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus.

Die Hauptaufgabe des Amtes besteht heute in der Betreuung der laufenden Rentenfälle und Härteausgleichszahlungen sowie in der Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden gewährten Heilverfahrens. Insgesamt betreut das Amt aktuell knapp 10.000 von bundesweit ca. 30.000 Fällen.

Die Änderungen sind Teil der Reform der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz, bei der zum 01.09.2014 die Oberfinanzdirektion Koblenz und das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg aufgelöst werden. Gleichzeitig wird u.a. das Landesamt für Finanzen mit Sitz in Koblenz gegründet, in welches die bisherige Abteilung „Zentrale Besoldungs und Versorgungsstelle" der OFD Koblenz sowie das Amt für Wiedergutmachung eingegliedert werden.

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