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Altersdiskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 16. Januar 2018 in drei Musterverfahren den Klägern Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche zugesprochen.

Das Landesamt für Finanzen (LfF) greift die ruhenden Widerspruchsverfahren nunmehr auf und ermittelt die individuell zustehenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche.

Nach den derzeitigen Planungen wird das LfF Ende März 2018 allen Widerspruchsführerinnen und -führern einen Widerspruchsbescheid übersenden. Die Zahlung einer Entschädigung erfolgt zusammen mit den Bezügen für den Monat April 2018. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von telefonischen und schriftlichen Sachstandsanfragen nach Möglichkeit ab.

Ausführliche Informationen zur Berechnung der Entschädigung wird das LfF Ende März 2018 auf der Homepage veröffentlichen.

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