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Altersdiskriminierung durch das Besoldungsdienstalter

Laut einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2014 – BVerwG 2 C 3.13 u.a.

haben Beamtinnen und Beamte in den dort entschiedenen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge entgegen den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom Besoldungsdienstalter und damit weitestgehend vom Lebensalter abhing.  

Die Pressemitteilung finden Sie hier

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts ergingen dabei zur Rechtslage der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt bzw. zu Streitfällen von Soldatinnen und Soldaten.

Schriftliche Urteilsgründe liegen gegenwärtig noch keine vor.

Vor diesem Hintergrund darf das Landesamt für Finanzen um Verständnis bitten, dass noch keinerlei Aussage getroffen werden kann, ob die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auch auf die rheinland-pfälzische Rechtslage übertragbar sind. Daneben sind aktuell mehrere Musterverfahren vor rheinland-pfälzischen Gerichten anhängig, deren Ausgang ebenso abzuwarten sein wird. 

Eine Umstellung auf das durch den EuGH (C-501/12 u.a., Specht) grundsätzlich für unionskonform eingestufte neue Erfahrungszeitenmodell ist in Rheinland-Pfalz zum 1. Juli 2013 erfolgt. 

Zu gegebenem Anlass wird das Landesamt für Finanzen weitergehende Informationen auf seiner Internetseite und über den Newsletter veröffentlichen. Von telefonischen und schriftlichen Einzelanfragen sollte nach Möglichkeit abgesehen werden.

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