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Aktuelles zu ELStAM (früher: Lohnsteuerkarte)

Seit dem 01.12.2013 ist der Einführungszeitraum für ELStAM abgelaufen. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (insbesondere Steuerklasse, Freibeträge) können vom Arbeitgeber nur noch über das Bundeszentralamt für Steuern automatisiert abgerufen werden.

Ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden - wie bisher -  auf Ihrem Entgeltnachweis angedruckt. Bei unzutreffenden ELStAM-Daten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

 

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