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Zum 01.01.2026 wurde die sogenannte Aktivrente eingeführt (§ 3 Nr. 21 EStG)

Aktivrente

 

Zum 01.01.2026 wurde die sogenannte Aktivrente eingeführt (§ 3 Nr. 21 EStG).

Diese sieht eine Steuerbefreiung des Arbeitsentgelts von bis zu 2.000,00 € monatlich vor und kann von Beschäftigten genutzt werden, die zwar bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, jedoch trotzdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Die Begünstigung gilt frühestens ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Mit dieser Regelung möchte die Bundesregierung das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gestalten.

Die Begünstigung ist unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen oder der Rentenbeginn hinausgeschoben wird.

Steuer:

Die Aktivrente kann beim Lohnsteuerabzug für ein Dienstverhältnis in Anspruch genommen werden. Sie wird zwingend beim ersten Dienstverhältnis berücksichtigt (Steuerklassen I bis V), sofern die Voraussetzungen vorliegen. In der Steuerklasse VI wird die Aktivrente nur angewendet, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt hat, dass die Aktivrente nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird für die Lohnsteuerberechnung dann nur der übrige Arbeitslohn (= der 2.000,00 € übersteigende Betrag) herangezogen.

Zusatzversorgung:

Der Steuerfreibetrag der Aktivrente mindert auch das zusatzversorgungspflichtige Bruttoentgelt, sofern weiterhin eine Pflichtversicherung besteht.

Sozialversicherung:

In der Sozialversicherung bleibt der Freibetrag unberücksichtigt.

Ausgenommen von der Aktivrente sind insbesondere:

  • Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Beamtinnen und Beamte (Versorgungsempfänger können im Einzelfall begünstigt sein, sofern sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen)

Geplante Umsetzung:

Die technische Umsetzung befindet sich derzeit in Prüfung und wird voraussichtlich im 2. Quartal 2026 – rückwirkend zum 01.01.2026 – erfolgen.

Hinweis:

Diese Information ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Sie dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung.

Nähere Informationen können Sie den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente  entnehmen.

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