Auszahlung
Die Auszahlung der Reisekostenvergütung erfolgt grundsätzlich auf das Bezügekonto des Reisenden. Eine Barauszahlung ist nicht zulässig.
Die Auszahlung der Reisekostenvergütung erfolgt grundsätzlich auf das Bezügekonto des Reisenden. Eine Barauszahlung ist nicht zulässig.