In welcher Höhe erhalte ich eine Unterhaltsbeihilfe?

Sie erhalten ab Beginn Ihrer Ausbildung eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von:

  • ab dem 01.12.2022 = 1.404,86 EUR / Kalendermonat
  • ab dem 01.07.2024 = 1.464,86 EUR / Kalendermonat

  • ab dem 01.11.2024 = 1.564,86 EUR / Kalendermonat

  • ab dem 01.02.2025 = 1.614,86 EUR / Kalendermonat

Bitte beachten Sie, dass für Teilmonate, z. Bsp. Zu Beginn des Rechtsreferendariats, die Zahlung nur anteilig der Kalendertage erfolgt.

Kann die Unterhaltsbeihilfe auch gekürzt werden?

Sofern Sie neben Ihrer Unterhaltsbeihilfe zusätzlich noch ein Entgelt von dritter Seite wegen einer anderen Tätigkeit beziehen, wird die Unterhaltsbeihilfe gekürzt, insoweit das Entgelt 150 % der Unterhaltsbeihilfe überschreitet.

Bekomme ich neben meiner Unterhaltsbeihilfe noch weitere Leistungen?

Neben der Unterhaltsbeihilfe können Sie ggf. einen Familienzuschlag erhalten. Eine Stellenzulage, Urlaubsgeld, Zuwendung sowie Arbeitgeberleistung zur Vermögensbildung stehen nicht zu.

Wie lange wird die Unterhaltsbeihilfe gezahlt?

Sie haben einen Anspruch auf die Bezüge bis zum Ende des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses.

Das Ausbildungsverhältnis endet

  • durch ein erfolgreiches Ablegen der Zweiten juristischen Staatsprüfung
    oder
  • durch endgültiges Nichtbestehen.

Die Unterhaltsbeihilfe und ggf. den Familienzuschlag erhalten Sie weiterhin bis zum Ende des laufenden Monats, längstens jedoch bis zum Beginn einer entgeltlichen Beschäftigung bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder Arbeitgeber.