Maklergebühren
Die notwendigen ortsüblichen Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage oder die entsprechenden Auslagen bis zu dieser Höhe für eine eigene Wohnung bzw. für den Erwerb eines Grundstücks, auf dem die eigene Wohnung errichtet wird. Bei Erwerb von Wohneigentum werden Maklergebühren nur bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren für die Vermittlung einer angemessenen Mietwohnung erstattet.