Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde für alle gesetzlich krankenversicherten Personen als Speicher für persönliche Gesundheitsdaten entwickelt und ist die zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur. Seit dem 29.04.2025 kann die ePA bundesweit von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzt werden. Ab dem 01.10.2025 wird die Nutzung der ePA für die Leistungserbringer/-innen verpflichtend.
Zwischenzeitlich bieten auch verschiedene private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern auf freiwilliger Basis eine ePA an. Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen.
Die Beihilfestelle ist nicht an die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens angebunden. Sie führt daher auch keine elektronische Patientenakte.