Bescheid über Umzugskosten
Die Abrechnung der Umzugskostenvergütung ist der schriftlichen Mitteilung des LfF zu entnehmen, die kurze Zeit nach erfolgter Bearbeitung auf dem Dienst- oder Postweg zugestellt wird.
Die Abrechnung der Umzugskostenvergütung ist der schriftlichen Mitteilung des LfF zu entnehmen, die kurze Zeit nach erfolgter Bearbeitung auf dem Dienst- oder Postweg zugestellt wird.