Belege
Erfolgt die Abrechnung von Dienstreisen elektronisch über das IPEMA-Reisekostenportal, ist die Vorlage von Belegen zunächst nicht erforderlich. Der Nachweis der Reisekosten kann jedoch bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Antragstellung von den für die Abrechnung zuständigen Stellen verlangt werden.
Erfolgt die Vorlage der Belege nicht innerhalb von drei Monaten nach Anforderung, kann der Antrag insoweit abgelehnt werden.
Erfolgt die Abrechnung von Dienstreisen in Papierform, sind der geltend gemachten Ausgaben stets anhand die entsprechenden Belege nachzuweisen.
Im Falle pauschal berechneter Kosten (z. B. für Übernachtungen und die Personenbeförderung) ist dafür Sorge zu tragen, dass die inkludierten Kosten auf dem Beleg detailliert aufgeführt sind.