Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen dürfen nur für solche Ausgaben beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits fällig sind oder in nächster Zeit fällig werden. Der gezahlte Abschlag wird mit der Abrechnung der Kosten für die jeweiligen Dienstreise/Maßnahme verrechnet. Eine Abschlagszahlung ist vor Reisebeginn schriftlich zu beantragen. Die zu erwartende Höhe der Zahlung soll dabei den Betrag von 200 Euro übersteigen. Als Abschlag werden höchstens 80 v. H. der beantragten Kosten gezahlt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass gemäß gesetzlicher Bestimmungen die finale Abrechnung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch zu beantragen ist. Nach Ablauf der Frist erlischt der Anspruch auf Zahlung. Hinsichtlich eines gewährten Abschlages bedeutet dies, dass nach Abschluss für eine baldige Abwicklung des Abschlages zu sorgen ist. Sollte der erforderliche Abrechnungsantrag nicht innerhalb der Ausschlussfrist eingegangen sein, muss der gewährte Abschlag zurückgezahlt werden.